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Zusammenfassung
Kundenschulung: Prüfung von AC-Ladestationen und Ladekabeln – Sicherheit für die Elektromobilität
Datum | Uhrzeit
10.12.2026 | 08:00 - 15:00 Uhr
Veranstaltungsort
Felix-Wankel-Straße 24, 53881 Euskirchen
Referent/in
Christian Ridder
Max. Teilnehmerzahl
10
Gebühren
199,00 €
Anmeldeschluss
20.11.2026
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Kundenschulung: Prüfung von AC-Ladestationen und Ladekabeln – Sicherheit für die Elektromobilität
Beschreibung
In dieser 1-tätigen Schulung erhalten Sie einen Überblick über die Grundlagen der Prüfung von AC-Ladestationen inkl. Ladekabeln und Mode-2- Ladegeräten nach DIN VDE 0702 bzw. VDE 0666-10 sowie DIN VDE 0100-600, VDE 0105-100 bzw. VDE 0122-1. Sie erfahren, wie Sie die notwendigen Prüfungen sicher und normgerecht durchführen und erhalten eine erste Einführung in die rechtlichen Grundlagen zum Prüfen.
Folgende Themenbereiche werden im theoretischen Teil angesprochen:
• Übersicht über die relevanten Gesetze und Vorschriften
• Ladebetriebsarten
• Lademodi
• Steckertypen und Aufbau der Ladekabel und Ladesäulen
• Kommunikation zwischen Ladestation/Mode-2 Ladegarnitur und Elektroauto
• Aufbau der Prüfung von Ladekabeln und Mode-2 Ladegarnituren nach VDE 0701/VDE 0702
• Aufbau der Prüfung von Ladesäulen nach VDE 0100-600 bzw. VDE 0105-100
Im praktischen Teil der Schulung können die TeilnehmerInnen das Gelernte an ihren Geräten anwenden. Zudem haben sie die Möglichkeit, Erfahrungen mit Anderen auszutauschen und Ihre Kenntnisse aufzufrischen.
Für den praktischen Teil des Seminars bitten wir Sie, Ihre eigenen Prüfgeräte mitzubringen. Um eigenständig Prüfungen durchzuführen, müssen die Teilnehmenden als befähigte Person gelten. EFffT / EuP und Laien dürfen die praktischen Übungen nur unter Aufsicht und Anleitung des Schulungsleiters durchführen.
Das Seminar richtet sich an alle, die Prüfungen an Ladeinfrastruktur sicher und fachgerecht durchführen möchten. Es bietet eine Auffrischung des Fachwissens und der praxisgerechten Durchführung der Prüfungen.
Die Stornierung der Buchung zu einer Veranstaltung ist bis zu 14 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach wird bis zum Vortag des Veranstaltungsbeginns eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % berechnet. Am Tag der Veranstaltung wird die Teilnehmergebühr in voller Höhe erhoben, es sei denn, es nimmt ein Ersatz-Teilnehmer desselben
Unternehmens teil.